Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der prolax GmbH & Co. KG

Stand 01.05.2018


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der prolax GmbH & Co. KG regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Teilnehmer) und der prolax GmbH & Co. KG (nachfolgend Veranstalter) für alle angebotenen Leistungen und gelten mit einem unterzeichneten und an die prolax zugesandten Teilnahmeantrag als anerkannt. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB sowie die BGB-Info V. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
 

1. Vertragsabschluss / Buchung / Buchungsbestätigung

Mit Zusendung des Teilnahmeantrages gibt der Teilnehmer an den Veranstalter ein verbindliches Angebot ab. An den Teilnahmeantrag ist der Teilnehmer bis zur Annahme durch den Veranstalter, in jedem Fall für den Zeitraum von 14 Tagen nach Zugang des Auftrags, gebunden. Unverbindliche Anfragen an den Veranstalter sind nicht bindend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Teilnahmeantrages seitens des Veranstalters zustande (Buchungsbestätigung). Gesonderte Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Sie werden bei Buchung unverbindlich angenommen und gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn sie in der Buchungsbestätigung schriftlich fixiert sind. 
 

2. Preis / Zahlung

Unverzüglich nach Vertragsabschluss geht dem Teilnehmer eine schriftliche Buchungsbestätigung zu, aus der alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Leistungen hervorgehen. Dem Teilnehmer wird empfohlen, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach deren Erhalt auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. 

Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis versteht sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der in der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Preis ist nach Beendigung Ihrer Reise zur Zahlung fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise darf der Veranstalter nur annehmen, wenn dem Teilnehmer zuvor ein Sicherungsschein i.S.d. § 651 k Abs. 3 S. 1 BGB übergeben wurde.  Der Preis ist vom Teilnehmer unter Angabe der Buchungs- und Rechnungsnummer nach Beendigung der Maßnahme auf das folgende Konto des Veranstalters zu zahlen: 

prolax GmbH & Co. KG
Sparkasse Tauberfranken
IBAN: DE83673525650001075886
BIC: SOLADES1TBB

Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung aus Gründen der Automatisierung direkt nach Beendigung Ihrer Reise. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers erfolgte Rücklastschrift kann der Veranstalter ein Entgelt für die Rücklastschrift in Höhe von 6,00 Euro verlangen. Eine getätigte Abbuchung der prolax erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren unter der Gläubiger-Identifikationsnummer DE98ZZZ00001003222. Der Teilnehmer stimmt bei erteilter Einzugsermächtigung dem SEPA-Abbuchungs-verfahren zu und wir nicht mehr gesondert über die Abbuchung nach erfolgter Terminbestätigung informiert. 
 

3. Präventionsprogramme

 

Der Veranstalter weist den Teilnehmer auf seine Verpflichtung hin, sich vor Buchung der Leistung über das angebotene Präventionsprogramm zu informieren und zu klären, ob er gesundheitlich und körperlich imstande ist, an dem Programm teilzunehmen. Eine Nichtteilnahme oder vorzeitige Beendigung der Veranstaltung, ob aus gesundheitlichen oder sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer anteiligen Rückerstattung oder Minderung des Preises.
 

3.1. Bezuschussung der Präventionsprogramme

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei den Angeboten des Veranstalters um Präventionsmaßnahmen mit auswärtiger Unterbringung für gesetzlich Krankenversicherte handelt, deren Umfang und Zuschussregelung sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Krankenkasse richtet. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers selbst, sich über die Zuschussregelungen und sonstige Voraussetzungen der eigenen Krankenkasse zu informieren und eine Zusage für die Erstattung der Präventionsleistungen einzuholen. Vertraglich zwischen dem Veranstalter und verschiedenen Krankenkassen vereinbarte Zuschussregelungen kann der Teilnehmer aus den jeweiligen Katalogen und Informationsmedien ersehen oder bei der Buchung bzw. auf Anfrage erfahren. Sofern die jeweilige Krankenkasse die Leistung für ihre Versicherten gemäß den geltenden Regelungen bezuschusst und der Veranstalter nicht direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnet, wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausgehändigt, wenn der Teilnehmer mindestens zu 80% aktiv am Präventionsprogramm teilgenommen hat. Nur gegen Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung wird die Präventionsmaßnahme durch die Krankenkasse bezuschusst. Sollte der Teilnehmer diese Verpflichtung nicht zu 80% erfüllt haben und auch mögliche sonstige versicherungs- und leistungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben, so hat er die Kosten für das Präventionsprogramm in voller Höhe selbst zu tragen.

 

Der Veranstalter hat mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen Kooperationsverträge geschlossen, die eine Übernahme der Bezuschussung regeln. Gehört der Teilnehmer einer kooperierenden Krankenkasse an, so tritt er die Ansprüche des Präventionszuschusses an den Veranstalter ab. Der Zuschuss der jeweiligen kooperierenden Krankenkasse wird mit dem Gesamtpreis verrechnet. Eine Übersicht der kooperierenden Krankenkassen kann der Teilnehmer den Informationsmedien des Veranstalters entnehmen oder auf Anfrage erfahren.
 
 
3.3. Gesetzliche Krankenkassen (ohne Kooperation)

 

Bei sonstigen gesetzlichen Krankenkassen, die keinen gesonderten Kooperationsvertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen haben, zahlt der Teilnehmer zunächst den vollen Preis. Wenn der Teilnehmer seiner Verpflichtung nachgekommen ist und mindestens zu 80% aktiv am Präventionsprogramm teilgenommen hat, erhält er eine Teilnahmebescheinigung. Nur gegen Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung kann die Präventionsmaßnahme durch die Krankenkasse bezuschusst werden. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab. 

 
4. Leistungen

 

Der genaue Umfang und die Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den für den Zeitraum gültigen Programm- und Leistungsbeschreibungen des Veranstalters, die der Teilnehmer den Informationsmedien (z.B. Internet und Programmkataloge) des Veranstalters entnehmen kann. Die individuelle Leistungsgestaltung kann der Teilnehmer seiner Buchungsbestätigung entnehmen. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über welche der Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich unterrichtet wird.

 
4.1. Leistungs- und Preisänderungen

 

Der Veranstalter ist berechtigt, den Leistungspreis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin mehr als 12 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Teilnehmer zumutbar ist sowie die Konstellation der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigt. Im Falle einer nachträglichen Preiserhöhung wird der Teilnehmer umgehend durch den Veranstalter informiert. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% besteht die Möglichkeit, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn deren Durchführung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus dem Angebot des Veranstalters möglich ist. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Antritt sind unwirksam. Die vorgenannten Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung durch den Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

 
4.2. Mindestteilnehmeranzahl

 

Zur Durchführung eines Präventionsprogramms aus dem Angebot des Veranstalters bedarf es einer Mindestteilnehmeranzahl, die je nach Einrichtung und Programmbaustein zwischen fünf und sechs Teilnehmern liegt. Sollte diese Mindestteilnehmeranzahl aufgrund zu geringer Buchungen nicht erreicht werden, so ist der Veranstalter berechtigt, unabhängig einer bereits erfolgten Buchungsbestätigung, das Präventionsprogramm aus diesem Grund abzusagen. In einem solchen Fall wird der Veranstalter versuchen, dem Teilnehmer aus seinem Angebot eine geeignete Ersatzleistung zu einem anderen Termin oder in einer anderen Einrichtung anzubieten. Sollte dem Teilnehmer keine dieser Ersatzleistungen zusagen, so werden bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers an ihn zurück erstattet. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter aufgrund dessen sind unwirksam. 

 

4.3. Kontraindikationen

 

Wie in Ziff. 3 vermerkt, liegt es in der Verpflichtung des Teilnehmers, seine eigene Teilnahme an den angebotenen Präventionsprogrammen des Veranstalters inhaltlich und gesundheitlich abzuklären, da sich die Programme ausschließlich an gesunde und vitale Personen richten. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass etwaige Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen/Behinderungen unverzüglich vor Ort dem Kursleiter gegenüber, spätestens jedoch vor Kursbeginn, anzuzeigen sind, um diese nach Möglichkeit berücksichtigen zu können. Sollte der Teilnehmer Bedenken an der Teilnahme eines Präventionsprogramms haben, so empfiehlt der Veranstalter, einen Arzt zu Rate zu ziehen, der den Teilnehmer dahingehend beraten kann, inwieweit die angebotenen Kurse für ihn geeignet sind. 

 
5. Umbuchung

 

Bei Umbuchungswünschen durch den Teilnehmer ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgebend. Diese Erklärung kann nur innerhalb einer Frist, bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn, erfolgen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Annahme (Umbuchungsbestätigung). Der Veranstalter erhebt für Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro je Person. Hiervon sind Namensänderungen bei gleichbleibenden Terminen ausgeschlossen. Für die Zeit ab dem 30. Kalendertag vor Antritt entstehen dem Teilnehmer Stornogebühren wie bei einem Rücktritt gemäß Ziff. 5.1.. Die Umbuchung einer Leistung kann ab diesem Zeitpunkt nur als Rücktritt mit direktem Neuabschluss eines Teilnahmeantrages erfolgen. Sollten Teilnehmer gemeinsam eine Unterkunft gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers treten, ist der Veranstalter berechtigt, den vollen Gesamtpreis zu fordern. Umbuchungen oder Stornierungen haben schriftlich und nur über den Veranstalter zu erfolgen. 

 
5.1. Rücktritt durch den Teilnehmer / Stornierung

 

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, vor Antritt von der Leistung zurück zu treten. Dabei fallen folgende pauschalierte Stornogebühren pro Buchung und Person an: Pauschal 89,00 Euro pro Person bei von der prolax bereits bestätigten Reise- und Kurstermin, 25,00 Euro bei noch nicht bestätigten Reise- und Kurstermin (hier hat der Teilnehmer eine sog. Zwischennachricht erhalten, dass die Anmeldung bei der prolax gebucht wurde, der Termin jedoch noch nicht bestätigt werden konnte). Der Teilnehmer muss den Gesamtpreis bezahlen, wenn er sich nicht rechtzeitig zu den in der Terminbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Veranstaltungsziel einfindet, oder wenn die Veranstaltung wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Terminbestätigung nicht angetreten wird. Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) trifft. Es bleibt dem Teilnehmer der Nachweis unbenommen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Stornogebühren. Bis zum Antritt der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Der neue Teilnehmer übernimmt dabei die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Teilnahmeantrag ergeben. Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers ohne vorherige schriftliche Stornierung, wird der Gesamtpreis (Eigenanteil sowie der etwaige Krankenkassenanteil) zur Zahlung fällig. 
 

5.1.1. Stornokosten bei Stornierung einer Maßnahme im Vital- & Wellnesshotel Zum Kurfürsten - Bernkastel-Kues

 

Bei einer Stornierung einer Präventionsreise im Vital- & Wellnesshotel Zum Kurfürsten in Bernkastel-Kues entstehen folgende Stornokosten:
 

9 Tage vor Anreise   siehe Punkt 5.1
8 Tage vor Anreise   30% des Gesamtpreises
7 Tage vor Anreise   60% des Gesamtpreises
Stornierung am Anreisetag   90% des Gesamtpreises


Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs bei der prolax. Gegen Aufpreis von 10,00 EUR pro Person und Aufenthalt kann über prolax eine hauseigene Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Bei einer Stornierung entstehen dann keine Kosten.
 

5.2. Reiserücktrittskostenversicherung

 

Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist nicht im Preis enthalten. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisrücktrittskostenversicherung sowie weitergehender Versicherungen. Im Rahmen eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung (bei der prolax nur als Jahrestarif möglich), weisen wir Sie nach den Europäischen Richtlinien zum Vertrieb von Versicherungen (IDD Insurance Distribution Directive) auf die Kontaktdaten der entsprechenden Beschwerdestelle hin, an die Sie sich im Zusammenhang von Beschwerden mit der Versicherungsvermittlung wenden können: Versicherungsombudsmann e.V. - Schlichtungsstelle, Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 369600, Fax: 0800 3699000, e-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de  
 

 

Bei nicht ausreichender Mindestteilnehmeranzahl für ein angebotenes Präventionsprogramm ist der Veranstalter berechtigt, bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn entschädigungslos vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unverzüglich vom Veranstalter informiert. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund, oder aus dem Veranstalter zuzurechnenden Gründen abgesagt, so erhält der Teilnehmer den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Nach Antritt der Veranstaltung steht dem Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages zu, ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung und der angebotenen Leistungen trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag ausschließlich gemäß § 651 j BGB kündigen.

 
6. Abhilfe / Minderung / Kündigung

 

Wird eine Veranstaltung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht und sollte der Teilnehmer aufgrund dessen wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, so muss er diese Beanstandung unverzüglich an Ort und Stelle mitteilen und Abhilfe verlangen. Ist dieses nicht möglich, ist der Teilnehmer verpflichtet sich unverzüglich beim Veranstalter unter der Service-Hotline 01803-776529 zu melden. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, im Rahmen seiner Anzeigepflicht alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer kann nach Rückkehr von der Veranstaltung eine Minderung des Preises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsmäßig erbracht wurden. Die Minderung ist nicht berechtigt, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlassen hat, den Mangel beim Veranstalter anzuzeigen. Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Teilnehmer dies verlangt hat, ist eine Abhilfe unmöglich oder ist eine sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Diese Kündigung bedarf der Schriftform. In diesem Fall schuldet er dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Preises, sofern diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für ihn von Interesse waren. Der Teilnehmer wird darüber informiert, dass die Einrichtung und/oder Kursleiter vor Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran hat, den Veranstalter über mögliche Leistungsstörungen nicht zu informieren. Die fristgerechte Mängelrüge muss aus diesem Grund an den Veranstalter gerichtet werden, eine Mängelrüge gegenüber der Einrichtung und/oder dem Kursleiter ist daher unwirksam. Die unter „Ihre Vorteile“ gekennzeichneten und zum Teil kostenlosen Leistungen sind möglicherweise nicht immer verfügbar. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht daher nicht. Sind diese Leistungen nicht verfügbar, berechtigt dies nicht zur Minderung.

 
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Der Teilnehmer muss Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Folgetag des vertraglichen Veranstaltungsendes. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

 
8. Haftung / Haftungsbeschränkungen

 

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist und/oder

2. soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist und/oder

3. soweit ein Schaden des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung heraus, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, eingetreten ist.

Die Haftungssummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für vor Ort durch andere Organisationen angebotene und gebuchte medizinische Leistungen, private Ausflüge und sportliche Aktivitäten. Sie sind nicht Vertragsinhalt zwischen Teilnehmer und Veranstalter. Die Beteiligung an Sport- und Ferienaktivitäten erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Für Unfälle wird nur bei Verschulden des Veranstalters gehaftet. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

 
9. Datenschutz

 

Der Teilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten, die er dem Veranstalter zur Verfügung stellt, elektronisch verarbeitet und genutzt werden dürfen, sofern diese zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Weiterhin wird der Veranstalter den Teilnehmer zukünftig über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht ersichtlich ist, dass der Teilnehmer dies nicht wünscht. Sollte der Teilnehmer kein Interesse an der Zusendung von Informationsmaterial haben, so kann er jederzeit den Veranstalter davon in Kenntnis setzen.

 
10. Rechtswahl und Unwirksamkeit

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 
11. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand im Falle einer Klage gegen den Veranstalter ist Bad Mergentheim. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Veranstalter:
prolax GmbH & Co. KG
Johann-Hammer-Straße 24
97980 Bad Mergentheim

Kontakt:
Service-Hotline 01803-776529 (9 Cent/Min aus dem dt. Festnetz/Mobilfunkgebühren können abweichen)
Telefon +49 7931 48129-0
Telefax +49 7931 48129-29

 

12. Sonstiges

 

Die Einteilung der Zimmer obliegt der Einrichtung vor Ort. Mehrbettzimmer können nur von zusammenreisenden Teilnehmern gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.